Verleih AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verleih 

AGB´s - Verleih

 Unsere Geschäftsbedingungen - Allgemeine Vermietbedingungen 

Das Fahrrad / ZEM / Dinocar sowie Zubehör und seine Benutzung

 Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeuges an, dass  es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten,  mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Für Mountainbikes gelten gesonderte Ausnahmeregelungen, da diese als Sportgeräte gelten. Unsere übrigen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Das  Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Es darf ohne schriftliche  Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen  Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken  verwendet werden.  

Pflichten des Mieters

 Der  Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im  verschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Fahrrads haftet  der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel  bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen.   

Reparatur

 Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre  Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf  dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter  verantwortlich. Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist  verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das  Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl  abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter  einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze  vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und  Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die  amtlichen Kennzeichen der etwaigen Zeugen sowie die amtlichen  Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten. 

Haftung

 Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter  hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es  übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrzeuges und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner  Ersatzpflicht befreit.   

Rückgabe des Fahrzeuges

 Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der  Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit  erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem  Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und  gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der  Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des  Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm  gegenüber zu beanstanden. 

Stornierung von Buchungen

 Bei Rücktritt des Mieters von der von uns bestätigten Buchung sind  nachfolgende Anteile der Gesamtverleihgebühr von diesem zu zahlen: 

Bis 7 Tage vor Verleihbeginn 10%, bis 2 Tage vorher 20% und innerhalb 2 Tagen vorher 50%.

 Abschließendes 

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.